Durch privilegierte steuerliche Absetzbarkeit, insbesondere im Bereich degressiver Abschreibung, sollen Klimaschutzinvestitionen – beispielsweise Investitionen in energieeffiziente Technologien – gefördert werden.
Klimaschutzinvestitionen sind oft mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Um diese zu mildern, sollen entsprechende Anreize und Entlastungen geschaffen werden. Die Abschreibungsdauer für Investitionen bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern gemäß dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer1. Mit einer degressiven Abschreibung werden Investitionskosten durch eine unmittelbare, statt wie üblich kontinuierliche, Steuerbegünstigung ausgeglichen. Diese zeitnahe Anrechnung von Investitionen begünstigt die Reduktion von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen2. Bei der Anpassung des Einkommensteuergesetzes ist zu beachten, dass eine technologieoffene Absetzbarkeit sichergestellt wird und keine bestimmten Wirtschaftszweige bevorzugt werden, um Beihilfekonflikte zu vermeiden3.
Das THG-Einsparpotenzial beschleunigter Abschreibung für Klimaschutzinvestitionen ab 2021 wird mit jährlich 3,2 Mt CO2e bis 2030 beziffert.
Quelle: DENEFF (2021)
Bis zum Jahr 2015 konnten Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen, nach § 7d EStG (alte Fassung) im Jahr der Anschaffung mit bis zu 60 % und in den Folgejahren mit jeweils bis zu 10 % abgesetzt werden.
Quelle: BMJ (2009)
Rechtliche Grundlage
Einkommensteuergesetz - EStG
Quelle: BMJ (2009)
Potentiale
Durch derartige Steueranreize wird bis 2030 eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts von 0,5 Mrd. € pro Jahr angenommen.
Quelle: DENEFF (2021)
Risiken
Durch degressive Abschreibung werden Steuereinnahmen nachgelagerter Jahre zugunsten vorgelagerter Jahre verschoben. Bei ansonsten aufkommensneutraler Gestaltung des Instruments werden in späteren Jahren also geringere Steuereinnahmen generiert.
Quelle: DENEFF (2021)
Ehemalige Fassung § 7d des Einkommensteuergesetzes:
Bei [...] Wirtschaftsgütern [...] können [...] im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung bis zu 60 Prozent und in den folgenden Wirtschaftsjahren bis zur vollen Absetzung jeweils bis zu 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt werden [...], wenn [...] die Wirtschaftsgüter [...] unmittelbar und zu mehr als 70 Prozent dem Umweltschutz dienen [...]
Bundesministerium der Finanzen (2021) AfA-Tabellen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerverwaltungu-Steuerrecht/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html. Accessed: 08. May 2024
Noll C, Rohde C, Schlomann B et al. (2021) Weißbuch Green Recovery –Wirtschaft hoch, CO2 runter. Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
Meyer-Ohlendorf N, Riedel A (2016) Erhöhte Absetzbarkeit von Klimaschutzinvestitionen – den alten § 7d EStG neu fassen? Öko-Institut
Bundesministerium der Justiz (2009) - Neufassung des Einkommensteuergesetzes, vgl. auch Bundesministerium der Justiz (2014) - Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Ehemalige Fassung § 7d des Einkommensteuergesetzes:
Bei [...] Wirtschaftsgütern [...] können [...] im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung bis zu 60 Prozent und in den folgenden Wirtschaftsjahren bis zur vollen Absetzung jeweils bis zu 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt werden [...], wenn [...] die Wirtschaftsgüter [...] unmittelbar und zu mehr als 70 Prozent dem Umweltschutz dienen [...]
Bundesministerium der Finanzen (2021) AfA-Tabellen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerverwaltungu-Steuerrecht/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html. Accessed: 08. May 2024
Noll C, Rohde C, Schlomann B et al. (2021) Weißbuch Green Recovery –Wirtschaft hoch, CO2 runter. Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
Meyer-Ohlendorf N, Riedel A (2016) Erhöhte Absetzbarkeit von Klimaschutzinvestitionen – den alten § 7d EStG neu fassen? Öko-Institut
Bundesministerium der Justiz (2009) - Neufassung des Einkommensteuergesetzes, vgl. auch Bundesministerium der Justiz (2014) - Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen