Die Baugenehmigung für einen Neubau sollte an die Voraussetzung geknüpft werden, dass ein bestimmter Wert in der Ökobilanz über den gesamten Lebenszyklus nicht überschritten werden darf. Der Grenzwert berechnet sich aus einem aktuellen Durchschnittswert und wird anschließend linear abgesenkt.
Eine Baugenehmigung ist Grundlage für jedes Bauvorhaben und bietet sich als zentrale Stellschraube für die Einführung einer CO2-Emissionsgrenze an. Durch die kontinuierliche Absenkung der Emissionsgrenze für die Herstellungsphase wird sichergestellt, dass im kritischen Zeitraum bis 2035 eine steile Reduktion der Emissionen bei Neubauten erfolgt. Die Begrenzung der Emissionen in den weiteren Lebensphasen auf die Durchschnittswerte stellt sicher, dass Lasten nicht in die Zukunft verlagert werden.
Die erhöhten Standards der Neubauten führen zu einer deutlichen besseren CO2 Bilanz in der Nutzungsphase. Das führt dazu, dass in einer Ökobilanz über den ganzen Lebenszyklus die graue Energie (zur Bereitstellung der Baustoffe) an Bedeutung gewinnt und eine Gesamtbilanzierung notwendig macht.
Quelle: Bischof & Duffy (2022)
Bei derzeitigen Mindeststandards hat die graue Energie einen Anteil von 20-25% an der gesamten Energie. Bei moderneren Energiestandards beträgt dieser Anteil bereits 40-50%.
Quelle: Röck et al. (2020)
Wird die gesamte Lebensdauer bilanziert, ist der Bau eines Nullenergiegebäudes nicht viel teurer als der Bau eines Niedrig- oder Niedrigstenergiegebäudes.
Quelle: F+B (2016)
Rechtliche Grundlage
GermanZero schlägt im Abschnitt zur Genehmigungspflicht bzw. -freiheit der Musterbauordnung (MBO) eine Ergänzung des § 59 um einen dritten Absatz vor, der die CO2-Emissionsgrenzwerte für die verschiedenen Lebensphasen von Gebäuden festlegt. Die gesetzliche Regelung stellt somit eine öffentlich-rechtliche im Sinne des Genehmigungstatbestandes relevante Norm dar, die Voraussetzung für das Erteilen einer Baugenehmigung ist. Die Erteilung richtet sich nach der jeweiligen Landesordnung. Die Ökobilanz soll jedoch bundesrechtlich verankert werden.
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Praktisch lässt sich die zulässige Grenze anhand eines derzeit bestehenden Durchschnittswertes für die Herstellungsphase eines Gebäudes5 ermitteln. Dieser wird linear bis zum Jahr 2030 auf die Hälfte abgesenkt; bis zum Jahr 2035 auf null. Hinsichtlich der übrigen Phasen im Lebenszyklus eines Gebäudes wird lediglich verlangt, dass die Emissionsgrenze nicht überschritten wird, die sich für den jeweiligen Gebäudetyp im Durchschnitt für das jeweilige Jahr der Antragstellung ergibt. Strengere Vorgaben sind hier nicht erforderlich. Die Betriebsphase wird nämlich zugleich durch die Vorgaben zur Energieeffizienz auch in ihrer CO2-Bilanz jedenfalls mit beeinflusst. Die spätere Phase des Abbruchs fällt in aller Regel ohnehin in eine fossilfreie Zukunft.
Hintergrund
Der Lebenszyklus von Gebäuden wird gemäß DIN EN 15978 in Herstellung (Module A1-A3), Errichtung (Module A4-A5), Nutzung (B1-B7) und Rückbau (Module C1-C4) unterteilt. Die vorgeschlagene Regelung führt dazu, dass erstmals die sogenannten grauen Emissionen, d.h. diejenigen, die bei Herstellung und Transport der Baustoffe, der Errichtung des Gebäudes und ggfs. dem Abbruch entstehen, bilanziert werden müssen und begrenzt werden und ergänzt bestehende Regelungen zur Nutzungsphase. Vorgaben zur Erstellung einer Ökobilanz finden sich in DIN EN ISO 14040 und DIN EN ISO 14044.
Potentiale
Bewohner von energieeffizienten Häusern sind deutlich unabhängiger von schwankenden Preisen am Energiemarkt. Dazu ist der Wiederverkaufswert des Hauses in Zukunft deutlich höher.
Quelle: GermanZero
Risiken
Wird die Baugenehmigung an eine Ökobilanz geknüpft und steigen damit verbunden die Energiestandards für den Neubau weiter, folgt daraus, dass der Bau an sich teurer wird. Zwar werden diese Kosten durch die Einsparungen der Energiekosten in der Lebensphase des Hauses meist wieder ausgeglichen, jedoch könnten die hohen Investitionskosten zu Beginn abschrecken. Günstige Kredite z.B. durch die KfW könnten hier eine Lösung sein.
Quelle: GermanZero
In Frankreich sollen CO2-Emissionsgrenzen für Gebäude auf Basis von Lebenszyklusanalysen gelten.
Neue öffentliche Gebäude müssen seit 2021 die THG-Emissionen, die mit der Herstellung der Baustoffe einhergehen und die damit einhergehenden Klimafolgeschäden ausweisen.
(§ 10 Gesetz zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes und des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes)
Röck M, Saade MRM, Balouktsi M et al. (2020) Embodied GHG emissions of buildings – The hidden challenge for effective climate change mitigation. Appl Energy 258:114107
Steger S, Wilts H, Bergs L, Bergmann L (2022) Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder Neubau – Ökologische Bewertung hinsichtlich Materialbedarf, Primärenergieverbrauch und damit verbundenen Treibhausgas-Emissionen. Wuppertal Institut
Bischof J, Duffy A (2022) Life-cycle assessment of non-domestic building stocks: A meta-analysis of current modelling methods. Renew Sustain Energy Rev 153:111743.
Ramseier L, Frischknecht R (2020) Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland - Kurzstudie zu sektorübergreifenden Wirkungen des Handlungsfelds „Errichtung und Nutzung von Hochbauten“ auf Klima und Umwelt. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn
Braune A, Ekhvaia L, Quante K (2021) Benchmarks für die Treibhausgasemissionen der Gebäudekonstruktion - Ergebnisse einer Studie mit 50 Gebäuden. Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), Stuttgart
Besonders relevant ist Seite 7.
Analyse des Einflusses der energetischen Standards auf die Baukosten im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Hamburg
"Insgesamt kann damit die vorliegende Untersuchung keinen signifikanten Einfluss der zentralen energetischen Gebäudekennwerten (Jahres-Primärenergiebedarf Qp, Transmissionswärmeverlust H’T und Effizienzhausklasse) auf die Baukosten im Wohnungsneubau nachweisen." (S. 34)
Ministère de la Transition écologique (2021) Eco-construire pour le confort de tous (Dossier de presse RE2020).
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (2021) Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (77. Jahrgang Nr. 68)
Relevant ist das "Gesetz zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes und des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes" vom 27.8.2021 (S. 989 ff.)
"§10 Berliner Energiestandards für öffentliche Gebäude: Bei der Planung des Neubaus öffentlicher Gebäude sollen die Emissionen von Kohlendioxid und sonstigen Treibhausgasen, die mit der Herstellung der eingesetzten Baustoffe verbunden sind, ermittelt und die daraus resultierenden Klimaschadenskosten ausgewiesen werden."
GermanZero
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Frau Christina-Johanne Schröder
Mitglied Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
In Frankreich sollen CO2-Emissionsgrenzen für Gebäude auf Basis von Lebenszyklusanalysen gelten.
Neue öffentliche Gebäude müssen seit 2021 die THG-Emissionen, die mit der Herstellung der Baustoffe einhergehen und die damit einhergehenden Klimafolgeschäden ausweisen.
(§ 10 Gesetz zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes und des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes)
Röck M, Saade MRM, Balouktsi M et al. (2020) Embodied GHG emissions of buildings – The hidden challenge for effective climate change mitigation. Appl Energy 258:114107
Steger S, Wilts H, Bergs L, Bergmann L (2022) Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder Neubau – Ökologische Bewertung hinsichtlich Materialbedarf, Primärenergieverbrauch und damit verbundenen Treibhausgas-Emissionen. Wuppertal Institut
Bischof J, Duffy A (2022) Life-cycle assessment of non-domestic building stocks: A meta-analysis of current modelling methods. Renew Sustain Energy Rev 153:111743.
Ramseier L, Frischknecht R (2020) Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland - Kurzstudie zu sektorübergreifenden Wirkungen des Handlungsfelds „Errichtung und Nutzung von Hochbauten“ auf Klima und Umwelt. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn
Braune A, Ekhvaia L, Quante K (2021) Benchmarks für die Treibhausgasemissionen der Gebäudekonstruktion - Ergebnisse einer Studie mit 50 Gebäuden. Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), Stuttgart
Besonders relevant ist Seite 7.
Analyse des Einflusses der energetischen Standards auf die Baukosten im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Hamburg
"Insgesamt kann damit die vorliegende Untersuchung keinen signifikanten Einfluss der zentralen energetischen Gebäudekennwerten (Jahres-Primärenergiebedarf Qp, Transmissionswärmeverlust H’T und Effizienzhausklasse) auf die Baukosten im Wohnungsneubau nachweisen." (S. 34)
Ministère de la Transition écologique (2021) Eco-construire pour le confort de tous (Dossier de presse RE2020).
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (2021) Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (77. Jahrgang Nr. 68)
Relevant ist das "Gesetz zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes und des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes" vom 27.8.2021 (S. 989 ff.)
"§10 Berliner Energiestandards für öffentliche Gebäude: Bei der Planung des Neubaus öffentlicher Gebäude sollen die Emissionen von Kohlendioxid und sonstigen Treibhausgasen, die mit der Herstellung der eingesetzten Baustoffe verbunden sind, ermittelt und die daraus resultierenden Klimaschadenskosten ausgewiesen werden."
GermanZero
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen