Der Energiestandard gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes pro Fläche und Jahr und wird vor allem beeinflusst durch die verbaute Haustechnik und die Dämmung. Während der Energiestandard lediglich die Energiemenge während der Nutzungsphase betrachtet, umfasst die Ökobilanz den Energie- und Ressourcenverbrauch auch in der Herstellungs-, Errichtungs- und Entsorgungsphase. Außerdem erfassen Ökobilanzen auch die Wirkung von Ausgleichsmaßnahmen.
Der Unterschied dieser Betrachtung ist entscheidend, da ein typischer Neubau bereits beim Bau 50 % der Emissionen des gesamten Lebenszyklus verursacht. Obwohl sich Ökobilanzen bereits im deutsche Normenwerk wiederfinden, orientieren sich gesetzliche Regelungen und staatliche Förderung für Neubauten in Deutschland immer noch ausschließlich am Energiestandard.
Ab 2024 liegt der Mindest-Energiestandard für Neubauten bei 55% des Primärenergiebedarfs für Heizen, Warmwasser & Co eines Referenzhauses (KfW-Effizienzhaus 55). Je niedriger der Primärenergiebedarf, desto höher fällt die staatliche Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aus.
Quelle: BMWSB (2023)
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden sich in § 7 bereits Anmerkungen zur "ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden".
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (2023)
Es gibt eine Vielzahl internationaler Netzwerke, die auf den Austausch von Datensätzen ausgerichtet sind. Speziell für die Bewertung von Baustoffen gibt es zudem die Normierungen der Umweltproduktdeklarationen, die festlegen, in welcher Form Baustoffe als Daten bei einer Ökobilanzierung verwendet werden. Die Umwelt-Produktdeklarationen basieren auf den internationalen Normen ISO 14025 und ISO 14040 sowie der Europäischen DIN EN 15804.
Quelle: Umweltbundesamt (2020)
Projekt: Lebenszyklusanalyse von Wohngebäuden. Lebenszyklusanalyse mit Berechnung der Ökobilanz und Lebenszykluskosten. Im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umwelt
"Für den Wirkungsindikator „Treibhausgaspotenzial“ (GWP) ergeben sich Verteilungswerte für das EnEV 2016 Energieniveau in einem Korridor von 41 % – 62 % für das Gebäude und entsprechend 59 % – 38 % für den betrieblichen Energieeinsatz." (S. 6-169)
Ökobilanzierung (LCA)
"Für die vollständige Abbildung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Gebäuden ist neben der Energiebedarfsberechnung eine ökobilanzielle Bewertung der Konstruktionen und Baustoffe erforderlich. In § 7 des Gebäudeenergiegesetzes finden sich unter Nr. 5 bereits Anmerkungen zu „Methodiken zur ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden“. Es besteht daher die Möglichkeit, dass entsprechende Bilanzierungs- und Bewertungspraktiken in Zukunft einen wichtigen Baustein bei der Planung und Nachweisführung von Gebäuden darstellen werden."
Tabelle "Lebenszyklusphasen eines Gebäudes nach DIN EN 15804"
Das Gebäudeenergiegesetz (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
"Wesentliche Änderungen durch das GEG 2023: Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. [...]"
Ökobilanzierung - Eine Methodik für den gesamten Lebensweg
Umweltbundesamt (2020) Internationale Initiativen zur Anwendung von Ökobilanzen. Accessed: 06. February 2024
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Frau Christina-Johanne Schröder
Mitglied Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Projekt: Lebenszyklusanalyse von Wohngebäuden. Lebenszyklusanalyse mit Berechnung der Ökobilanz und Lebenszykluskosten. Im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umwelt
"Für den Wirkungsindikator „Treibhausgaspotenzial“ (GWP) ergeben sich Verteilungswerte für das EnEV 2016 Energieniveau in einem Korridor von 41 % – 62 % für das Gebäude und entsprechend 59 % – 38 % für den betrieblichen Energieeinsatz." (S. 6-169)
Ökobilanzierung (LCA)
"Für die vollständige Abbildung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Gebäuden ist neben der Energiebedarfsberechnung eine ökobilanzielle Bewertung der Konstruktionen und Baustoffe erforderlich. In § 7 des Gebäudeenergiegesetzes finden sich unter Nr. 5 bereits Anmerkungen zu „Methodiken zur ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden“. Es besteht daher die Möglichkeit, dass entsprechende Bilanzierungs- und Bewertungspraktiken in Zukunft einen wichtigen Baustein bei der Planung und Nachweisführung von Gebäuden darstellen werden."
Tabelle "Lebenszyklusphasen eines Gebäudes nach DIN EN 15804"
Das Gebäudeenergiegesetz (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
"Wesentliche Änderungen durch das GEG 2023: Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. [...]"
Ökobilanzierung - Eine Methodik für den gesamten Lebensweg
Umweltbundesamt (2020) Internationale Initiativen zur Anwendung von Ökobilanzen. Accessed: 06. February 2024
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen